Rz. 207

Muster 2.48: Leistungsort und Kostentragung (Verkauf-AGB)

 

Muster 2.48: Leistungsort und Kostentragung (Verkauf-AGB)

Leistungsort ist der Ort der Niederlassung des _____ [Verkäufer]. Wünscht der _____ [Käufer] die Übersendung, so trägt er die Kosten der Versendung ab der Übergabe durch den _____ [Verkäufer] an die Transportperson.

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