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Muster 2.5: Leistungsort und Kostentragung (Verkauf-AGB)

 

Muster 2.5: Leistungsort und Kostentragung (Verkauf-AGB)

Leistungsort ist der Ort der Niederlassung des _____ [Verkäufers]. Der _____ [Käufer] ist verpflichtet, den Liefergegenstand am Leistungsort abzuholen. Der Käufer trägt die Kosten der Abholung.

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