Rz. 1

Die Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen (MPU), die in einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) durchgeführt werden, fußen auf einer Vielzahl von Grundlagendisziplinen. Deshalb ist die Basisliteratur auch weit gestreut. Wichtige Beiträge liefert die Allgemeine Psychologie, soweit sie sich z.B. mit grundlegenden Fragen der Wahrnehmung und des Verhaltens beschäftigt. Auch die Persönlichkeitspsychologie, die Sozialpsychologie und die Entwicklungspsychologie spielen eine Rolle, ebenso wie die Pharmakopsychologie, die Rechtspsychologie sowie die pädagogische und die klinische Psychologie.

 

Rz. 2

Darüber hinaus haben sich so gut wie alle Teildisziplinen der Medizin mit der Frage zu beschäftigen, ob die jeweils behandelten Krankheiten und Behandlungsmittel die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen tangieren. Besondere Bedeutung haben natürlich Fragen in Zusammenhang mit Erkrankungen der Sinnesorgane (insbesondere Auge/Ohr) und der Psychiatrie bzw. Neurologie.

 

Rz. 3

Wenn es um die Frage geht, ob technische Vorrichtungen beispielsweise helfen können, bei Körperbehinderungen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiederherzustellen, sind auch die technischen Sachverständigen der Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr der TÜV und der DEKRA gefragt.

 

Rz. 4

Herausragende Bedeutung hat auch die Kriminologie. Ein großer Teil der strafrechtlichen Verfahren beschäftigt sich mit Verkehrsstraftaten und -verstößen. Hier arbeitet die Kriminologie in der Schnittfläche zwischen Psychologie, Soziologie, Psychopathologie und Rechtswissenschaft.

 

Rz. 5

Was nun die juristischen Aspekte der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen angeht, so steht hier neben der strafrechtlichen und der versicherungsrechtlichen Seite insbesondere der verwaltungsrechtliche Aspekt im Vordergrund, speziell wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage steht.

 

Rz. 6

Der folgende Teil beschäftigt sich also mit den Fakten und Methoden, die in der Eignungsbeurteilung im Rahmen der Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen relevant sind. Die Ausführungen verfolgen das Ziel, einen Einblick in die Denk- und Arbeitsweise der Begutachtungsstellen für Fahreignung zu vermitteln. Dabei soll die wissenschaftliche Fundierung in der Literatur nicht im Detail angegeben werden. Es soll nur an den wichtigsten Stellen weiterführende oder Überblick bietende Literatur zu den o.g. Fachgebieten genannt werden. Es wird also nicht der Anspruch erhoben, ein "medizinisch-psychologisches Handbuch" mit vollständiger wissenschaftlicher Ableitung und Begründung zu liefern.

 

Rz. 7

Die Schnittstelle zwischen Medizinisch-Psychologischer Untersuchung und juristischen Aspekten betreffend wird hiermit vorweg auf Literaturstellen verwiesen, um im folgenden Text dann auf weitere Verweise in der Regel zu verzichten.

 

Rz. 8

Grundlegend zur Frage der rechtlichen Behandlung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung war zunächst das juristische Standardwerk von Himmelreich/Hentschel, "Fahrverbot – Führerscheinentzug", das inzwischen nicht mehr zu beziehen ist. Flankierend hierzu haben Hentschel/Krumm einen Leitfaden für die Praxis herausgegeben. Er trägt den Titel "Fahrerlaubnis | Alkohol | Drogen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht" und ist 2015 in 6. Auflage erschienen.

 

Rz. 9

Unentbehrlich für die sorgfältige Analyse ist die Arbeit von Bode/Winkler mit dem Titel "Fahrerlaubnis: Eignung, Entzug, Wiedererteilung", welche inzwischen nicht mehr zu beziehen ist. Dieses Werk behandelt systematisch und vollständig, vor allem aber rechtliche und medizinisch-psychologische Aspekte integrierend, alle Fragen der Kraftfahreignung, da es von einem Juristen und einem Psychologen verfasst worden ist.

Für weitere rechtliche Grundlagen sei auf die Teile 1 und 2 in diesem Buch verwiesen.

 

Rz. 10

Zum Abschluss dieser Vorüberlegungen sei hier daran erinnert, dass sich alle fachlichen Disziplinen und alle Beteiligten in ihren verschiedenen Rollen dadurch verbunden sehen können, dass sie sich ausnahmslos der Verkehrssicherheit verpflichtet fühlen. Diese bildet daher eine Brücke der Verständigung, auch im Falle eines Konflikts zwischen den beteiligten Personen und Stellen. Deshalb soll im Folgenden auch der Schwerpunkt auf diesen Verkehrssicherheitsaspekten und ihren Beziehungen zu den Prinzipien der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung liegen.

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