Rz. 51

Der Auslegung der AVB kommt besondere Bedeutung zu. Sie betrifft zum einen den Anwendungsbereich der Klausel, also die Feststellung, ob diese im Einzelfall Anwendung findet oder nicht.

 

Rz. 52

Insbesondere aber betrifft sie zum anderen die Frage, wie die einzelnen Bedingungen inhaltlich zu verstehen sind. Hierbei knüpft der BGH regelmäßig an die Verständnismöglichkeit des durchschnittlichen Versicherungsnehmers an, der – ohne besondere Spezial- oder Vorkenntnisse – die AVB aufmerksam liest und verständig würdigt.[10] Die Auslegung muss am Sprachgebrauch des täglichen Lebens orientiert sein. Nach dem BGH[11] bleibt bei Interpretationsmöglichkeit einer Versicherungsbedingung anhand dieser Auslegungsregel kein Raum für die Anwendung der Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB. Der BGH betont in ständiger Rechtsprechung, dass vor der AGB-Kontrolle der AVB deren Auslegung zu erfolgen hat: "Auslegung vor AGB-Kontrolle".

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge