Rz. 7

Die Rspr. des EuGH zur Möglichkeit der identitätswahrenden Sitzverlegung von EU-Gesellschaften nach Deutschland (vgl. bis zur 7. Aufl. Kap. 28 Rn 2 ff.) förderte 2008 die GmbH-Reform durch das MoMiG (vgl. Rdn 3), das das GmbH-Recht grundlegend modernisieren und deregulieren sollte; es verlagerte zudem diverse Regelungen vom GmbHG in das Insolvenzrecht.[25]

[25] Regierungsbegründung, BT-Drucks 16/6140 (elektr. Fass.), S. 1; vgl. Nachweise der umfangreichen Lit. 7. Aufl. Rn 7. Das GmbHG idF des MoMiG trat am 1.11.2008 in Kraft, Übergangsvorschriften in § 3 EGGmbHG.

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