Rz. 426
Im Gegensatz zur Berufung kann die Anschlussberufung auch hilfsweise eingelegt werden.
Rz. 427
Beispiele
So kann der Berufungsbeklagte die Anschlussberufung hilfsweise für den Fall einlegen, dass
▪ | der Antrag auf Verwerfung oder Zurückweisung der Berufung ohne Erfolg bleibt,[616] |
▪ | dem Anschlussberufungskläger Prozesskostenhilfe gewährt wird[617] oder |
▪ | das Berufungsgericht eine vom Berufungskläger erklärte Kündigung für unwirksam hält, so dass dem Berufungsbeklagten dann gegen den Berufungskläger aus dem fortbestehenden Dauerschuldverhältnis noch Erfüllungsansprüche zustehen.[618] |
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