Rz. 165

Die Zahlungsverfügung ist auf die vorzeitige Durchsetzung des Geldanspruchs gerichtet. Neben den gesetzlich geregelten Fällen (§§ 49, 119, 247 FamFG, vormals § 1615o BGB) kommt sie auch bei Lohn-, Gehalts-, Renten- und Schmerzensgeldzahlungen in Betracht, wenn der Gläubiger dringend auf sie angewiesen ist.[286] Bejaht wurde sie so z.B. bei einmaligen Arzt- oder Kurkosten[287] sowie bei Abschlagszahlungen auf Vertragserfüllung zur Abwendung des Insolvenzverfahrens.[288] Schließlich ist sie auch im Rahmen von Versicherungsleistungen bejaht worden.[289]

[286] OLG Düsseldorf JR 1970, 143; Zöller/Vollkommer, § 940 Rn 6.
[287] OLG Köln MDR 1959, 398; KG NJW 1969, 2019.
[288] OLG Rostock MDR 1996, 1183.
[289] OLG Jena OLGR Jena 2009, 131; OLG Bremen NJW-RR 2012, 1177.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge