Rz. 50

Voraussetzung hierfür ist der Antrag eines Miterben beim zuständigen Amtsgericht, dort dem Landwirtschaftsgericht.

 

Rz. 51

Der Betrieb bedarf einer für die Bewirtschaftung geeigneten Hofstelle. Sie muss mit ihren Erträgen, also nachhaltig erzielbaren Überschüssen, den Unterhalt einer bäuerlichen Familie,[80] ggf. unter Berücksichtigung zugepachteten Landes sicherstellen können.

 

Rz. 52

Weitere Voraussetzung ist eine fehlende oder nicht durchführbare Einigung zwischen den Miterben. Die Zuweisung darf nicht erfolgen, solange die Auseinandersetzung ausgeschlossen oder Testamentsvollstreckung mit dem Aufgabenbereich Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft angeordnet und ein Testamentsvollstrecker vorhanden ist.

[80] Brdbg. OLG, Beschl. v. 7.5.2015, 5 W (Lw) 7/14, juris.

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