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Trotz einer auch zukünftig voraussichtlich weiter ansteigenden Verbreitung nichtehelicher Lebensgemeinschaften in Deutschland ist mit einer einschlägigen gesetzlichen Regelung derzeit nicht zu rechnen. Der Notar ist daher besonders gefordert, mit beteiligten Rechtssuchenden für Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu sorgen.
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