Rz. 128

Die vorgenannten Urteilsarten können auch in Kombination miteinander und mit dem Versäumnisurteil vorkommen.

 

Beispiel:

K macht mehrere Ansprüche gegen B geltend: So verlangt er zum einen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall und behauptet, dass B an diesem Unfall allein schuld sei. Darüber hinaus verlangt er von B die Rückgabe einer ihm geliehenen Sache. B bestreitet seine Alleinschuld, darüber hinaus die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzes. Zu dem geltend gemachten Rückgabeanspruch sagt er nichts.

Das Gericht erhebt Beweis über die Schuldfrage und stellt dann in einem Grundurteil fest, dass die Schuldquote des B ⅔ betrage. Außerdem erlässt es ein Versäumnisurteil hinsichtlich des Rückgabeanspruchs.

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