Rz. 49

Sofern eine Terminladung in der Rechtsanwaltskanzlei eingeht, muss der Termin in jedem Fall vorsorglich auch dem Mandanten mitgeteilt werden, und zwar auch dann, wenn dieser womöglich direkt persönlich selbst geladen wurde. Zu einem guten Mandatsservice gehört es heute, dem Mandanten in dem entsprechenden Begleitschreiben zu erläutern, ob es tatsächlich erforderlich ist, dass er persönlich zu dem Termin erscheint, auch wenn dies bereits in dem gerichtlichen Schreiben geschrieben steht. Weiter sollte die "Taktik" vorabgestimmt werden und hierzu mit dem Mandanten das Gespräch gesucht werden. Dies muss nicht notwendigerweise eine gesonderte Besprechung sein, kann notfalls auch erst kurz vor Beginn der mündlichen Verhandlung vor dem Sitzungssaal stattfinden. In jedem Fall gehört zu einer professionellen Sachbehandlung, dass man möglichst mit der eigenen Partei "vorabgestimmt" in die Gerichtsverhandlung geht.

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