Rz. 171
Die übertragbare Ertragskraft umfasst die wesentlichen bestimmenden Faktoren, die den Erfolg des Unternehmens "machen". Hierzu zählen insbesondere Know-how, Kunden- und Lieferantenbeziehungen,[300] die Positionierung des Unternehmens im Markt sowie die Qualität des Managements. Bei kleineren und mittleren Unternehmen kommt es insoweit vielfach entscheidend auf die Person des Unternehmers an.[301]
Rz. 172
Bei Bewertungen im Zusammenhang mit ordentlichen Pflichtteilsansprüchen bildet der Tod des Unternehmers, und damit verbunden sein Ausscheiden aus der bisher besetzten Funktion im Unternehmen, den Bewertungsanlass. Daher muss zum einen die Annahme einer unbegrenzten Lebensdauer des Unternehmens kritisch hinterfragt werden, zum anderen stellt sich auch die Frage, wie die Leistungsbeiträge des ausscheidenden Unternehmers[302] zukünftig zu ersetzen sind. Diese Aspekte müssen auch in der bereits erwähnten Unternehmensplanung reflektiert werden.[303] Soweit bestimmte wertbestimmende Faktoren zukünftig nicht oder vielleicht nur zeitlich begrenzt[304] zur Verfügung stehen, mindert dies vielfach auch die zukünftig zu erwartende Ertragskraft. Das mit diesen Faktoren verbunden Ertragspotential muss daher bereinigt bzw. über die noch zu erwartende Nutzungsdauer abgeschmolzen werden.[305] Denn mitunter steht das übertragbare Ertragspotential dem Erwerber (Erben) gar nicht oder nur temporär zur Verfügung.[306]
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