Rz. 46

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den aus seiner Sicht maßgeblichen Stand der Wissenschaft und die daraus abzuleitenden Grundsätze für die praktische Durchführung von Unternehmensbewertungen in der – von Zeit zu Zeit fortgeschriebenen – Verlautbarung IDW S 1 "Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" zusammengefasst.[71] Die dort aufgestellten Grundsätze sind allgemein akzeptiert[72] und können auch als gerichtsfest angesehen werden.[73]

 

Rz. 47

Die Vorgaben des IDW sind allerdings nicht allein auf die Ermittlung von Stichtagswerten zugeschnitten. Vielmehr ist zwischen verschiedenen Bewertungsanlässen[74] und verschiedenen Bewertungsperspektiven zu unterschieden. Die nachfolgende Darstellung beschränkt sich auf die Aspekte, die – nach IDW S 1 – die Ermittlung objektivierter Stichtagswerte betreffen.[75] Die Perspektive des Bewerters ist dabei die eines neutralen Sachverständigen.[76]

[71] FN-IDW 2008, 271 ff.
[72] Vgl. Fleischer/Hüttemann/Jonas, Rechtshandbuch Unternehmensbewertung, § 3 Rn 22.
[73] Vgl. Rohde, DStR 2016, 1566.
[74] Vgl. IDW S 1, Tz 8 ff., FN-IDW 2008, 271, 273.
[75] Zu Bewertungsansätzen im internationalen Kontext vgl. Barthel, DStR 2010, 2003.
[76] Vgl. IDW S 1 (2008), Tz. 12, FN-IDW 2008, 271, 274.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge