Rz. 46
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den aus seiner Sicht maßgeblichen Stand der Wissenschaft und die daraus abzuleitenden Grundsätze für die praktische Durchführung von Unternehmensbewertungen in der – von Zeit zu Zeit fortgeschriebenen – Verlautbarung IDW S 1 "Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" zusammengefasst.[71] Die dort aufgestellten Grundsätze sind allgemein akzeptiert[72] und können auch als gerichtsfest angesehen werden.[73]
Rz. 47
Die Vorgaben des IDW sind allerdings nicht allein auf die Ermittlung von Stichtagswerten zugeschnitten. Vielmehr ist zwischen verschiedenen Bewertungsanlässen[74] und verschiedenen Bewertungsperspektiven zu unterschieden. Die nachfolgende Darstellung beschränkt sich auf die Aspekte, die – nach IDW S 1 – die Ermittlung objektivierter Stichtagswerte betreffen.[75] Die Perspektive des Bewerters ist dabei die eines neutralen Sachverständigen.[76]
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