Rz. 75

Für die Rechtsbeschwerde gelten die Vorschriften über das Revisionsverfahren in Strafsachen entsprechend, also für deren Einlegung und deren Begründung die §§ 341 bis 345 StPO und ebenso für das weitere Verfahren, soweit das OWiG gemäß § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG nicht etwas anderes bestimmt.

 

Rz. 76

Für das Rechtsbeschwerdeverfahren ist die Erklärung notwendig, und zwar in Anwendung des § 344 Abs. 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, inwieweit die Entscheidung angefochten und deren Aufhebung beantragt wird.

 

Rz. 77

Weiter ist eine Begründung der Rechtsbeschwerde notwendig. Ansonsten ist sie unzulässig.

 

Rz. 78

Zunächst kommt in Betracht die Sachrüge. Diese kann erklärt werden durch folgende Formulierung: "Gerügt wird die Verletzung sachlichen Rechts". Bei der Verfahrensrüge handelt es sich um die Rüge der Verletzung der Rechtsnormen zum Verfahrensablauf, z.B. der örtlichen Unzuständigkeit.[56]

 

Rz. 79

Im Falle des Todes des Betroffenen während eines anhängigen Rechtsbeschwerdeverfahrens ist das Bußgeldverfahren durch Beschluss gemäß § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 206a StPO einzustellen.[57]

 

Rz. 80

Gegen die Entscheidungen des AG im Bußgeldverfahren durch Beschluss i.S.d. § 72 Abs. 1 S. 1 OWiG ist die Rechtsbeschwerde in entsprechender Anwendung des § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 OWiG zulässig, wenn die in § 72 Abs. 1 S. 2 OWiG vorgesehene Belehrung nicht erteilt worden ist oder wenn diese unvollständig, fehlerhaft oder irreführend ist. Jedoch muss der Betroffene im Rechtsbeschwerdeverfahren in einer § 344 Abs. 2 StPO genügenden Form geltend machen, dass er einen den Anforderungen des § 72 Abs. 1 S. 2 OWiG entsprechenden Hinweis nicht erhalten habe. Ein etwaiger Verfahrensverstoß ist vom Rechtsbeschwerdegericht nicht von Amts wegen zu berücksichtigen.[58]

 

Rz. 81

Muster 15.7: Rechtsbeschwerde

 

Muster 15.7: Rechtsbeschwerde

An das

Amtsgericht _________________________

– Abteilung _________________________ –

Az.: _________________________

In dem Ordnungswidrigkeitenverfahren

gegen: _________________________

wegen: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

werden Rechtsbeschwerdeanträge gestellt und wie folgt begründet:

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen vom _________________________ wird das Urteil des Amtsgerichtes _________________________ vom _________________________ mit den tatsächlichen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Rechtsmittels an eine andere Abteilung des Amtsgerichtes zurückverwiesen.

Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:

Es wird die Verletzung formellen und materiellen Rechtes gerügt.[59]

[56] Vgl. im Einzelnen Göhler, § 79 Rn 27 c und 27 d.
[58] OLG Düsseldorf NZV 1999, 182.
[59] Muster Rechtsbeschwerde vgl. Buschbell/Schäpe, MAH Straßenverkehrsrecht, § 17 Rn 63.

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