Rz. 2

Prozesse kosten Geld. Insbesondere bei hohen Streitwerten stellt sich für denjenigen, der glaubt einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch zu haben, die Frage der Finanzierbarkeit der erforderlichen rechtlichen Schritte zur Durchsetzung seiner Ansprüche. Um zu seinem Recht zu gelangen, heißt es zunächst Vorschüsse zu leisten.

 

Rz. 3

1. Die Klagezustellung an den Gegner durch das Gericht erfolgt nur nach vorheriger Einzahlung von drei Gerichtsgebühren (§ 12 Abs. 1 S. 1 GKG, Nr. 1210 KV GKG). Bei einem Streitwert von 100.000 EUR fällt somit ein Gerichtskostenvorschuss in Höhe von 3.078 EUR an. Bei einem Streitwert von 500.000 EUR beträgt der Gerichtskostenvorschuss bereits 10.608 EUR und bei einem Streitwert von 1.000.000 EUR beträgt der Gerichtskostenvorschuss 16.008 EUR.
2. Auch der eigene Anwalt des Anspruchsinhabers wird aus Gründen der wirtschaftlichen Vernunft seine Gebührenforderung zumindest teilweise vorschussweise einfordern (§ 9 RVG). Rechnet man mit eigenen Anwaltskosten in Höhe von 3,25 Gebühren (1,3-fache Verfahrensgebühr, 1,2-fache Terminsgebühr, 0,75-fache Geschäftsgebühr zzgl. PET-Pauschale und Umsatzsteuer), fallen bei einem Streitwert von 100.000 EUR eigene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 5.836,65 EUR brutto an. Bei einem Streitwert von 500.000 EUR sind dies 12.450,08 EUR und bei einem Streitwert von 1.000.000 EUR betragen die eigenen Rechtsanwaltskosten 18.251,33 EUR brutto, dies alles gerechnet allein für die erste Instanz und für einen Kläger und ohne evtl. anfallende Vorschüsse für Sachverständigengutachten oder Zeugenauslagen.
3. Doch mit den anfallenden Vorschüssen allein ist es nicht getan. Durch das Ingangsetzen eines Prozesses entsteht zugleich das Risiko, im Falle des Unterliegens mit den außergerichtlichen Kosten des Beklagten und den – nicht bereits vom Kläger bevorschussten – Gerichtskosten belastet zu werden. Die Höhe dieser Forderungen allein kann bei hohen Streitwerten genügen, um den Anspruchsinhaber wirtschaftlich in die Knie zu zwingen. Dabei stehen gerade in Erbsachen auf der Gegenseite häufig nicht nur ein Beklagter sondern mehrere Beklagte, diese möglicherweise vertreten durch mehrere Rechtsanwälte. Das Kostenrisiko des Mandanten potenziert sich dadurch.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge