Rz. 111

Ist die Auskunft vorprozessual erteilt und besteht auch keine Veranlassung, eine Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu verlangen, kann unmittelbar Zahlungsantrag gestellt werden, über den wiederum im Verbund mit der Ehesache zu entscheiden ist.

Der Antrag wird in aller Regel nur auf Zahlung des errechneten Zugewinnausgleichsbetrages zu richten sein, da an die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Übertragung von Vermögensgegenständen in Anrechnung auf die Zugewinnausgleichsforderung, § 1383 BGB, von der Rechtsprechung strenge Anforderungen gestellt werden:

 

Rz. 112

Muster 15.13: Zugewinnausgleich: Zahlungsantrag

 

Muster 15.13: Zugewinnausgleich: Zahlungsantrag

An das

Amtsgericht

– Familiengericht –
_____

Antrag

der _____, wohnhaft _____

– Antragstellerin und Antragstellerin des Ehescheidungsverfahrens –

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____

gegen

_____, wohnhaft _____

– Antragsgegner und Antragsgegner des Ehescheidungsverfahrens –

– Az. _____ GR –

Unter Bezugnahme auf die zum Ehescheidungsverfahren überreichte Verfahrensvollmacht wird für die Antragstellerin im Ehescheidungsverbund beantragt,

den Antragsgegner zu verpflichten, an die Antragstellerin Zugewinnausgleich in Höhe von _____ EUR zu zahlen, fällig mit Rechtskraft der Ehescheidung und zuzüglich Rechtshängigkeitszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft der Ehescheidung.

Begründung:

_____

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