Rz. 7

Bereinigtes Nettoeinkommen der F1: 500 EUR

Weiter ist das Einkommen, soweit es aus Erwerbstätigkeit (und nicht bspw. Kapital oder aus Vermietung oder aus einer Altersversorgung) erzielt wird, um 1/10 zu kürzen (sog. Erwerbstätigenbonus).

Erwerbstätigenbonus: 500 EUR × 10 % = 50 EUR

Bedarfsbestimmendes Einkommen F1: 500 – 50 EUR = 450 EUR

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