Rz. 266

Verlangt der Unterhaltsberechtigte unbefristeten Unterhalt, wird dieser aber in der gerichtlichen Entscheidung nur befristet zugesprochen, liegt darin eine teilweise Klageabweisung mit entsprechender Quotierung der Kosten.[429]

[429] Vgl. auch Reinken, ZFE 2008, 58, 61; Christl, FamRZ 1986, 627 ff.; Bömelburg, FPR 2010, 153, 155.

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