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Bei der klassischen Rentenversicherung garantiert der Versicherer eine Altersrente in bestimmter Höhe. Daneben besteht ein Anspruch des Versicherungsnehmers auf Beteiligung an den Überschüssen und Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung), sofern die Überschussbeteiligung nicht ausgeschlossen ist. Anders als bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist der Versicherungsnehmer dabei im Rahmen der Überschussbeteiligung grundsätzlich an den Kapitalerträgen der überschussberechtigten Versicherungsverträge beteiligt.

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