Rz. 5

Die beiden auf dem Markt bislang eingesetzten Geräte PoliScan Speed und Jenoptik TraffiStar S350 senden unter Verwendung eines scannenden LIDARs kurze, in einem Strahl gebündelte Lichtimpulse in definierten Winkeln zum Gerät aus. Die einzelnen Lichtimpulse bilden sich aus dem Laserstrahl, der auf die spiegelnden Seitenflächen eines rotierenden Würfels gerichtet ist. Dabei werden hohe Abtastraten erzielt, so der Hersteller, die nach Autorenansicht schon bei geringfügigen Abweichungen der optimalen Rotationsrichtung des Spiegels zu einem unkontrollierten Aussenden der Laserkolonnen führen können. In Analogie zum LHM (Laserhandmessgerät) ist es dabei möglich, dass Bereiche vor dem LIDAR abgetastet werden, die gar nicht "angesteuert" wurden. Da das Gerät optisch arbeitet, spielt natürlich das Medium, durch das der Laserstrahl gelenkt wird, auch eine Rolle. Es liegt auf der Hand, dass sich dann, wenn die Abdeckscheibe des LIDARs z.B. verkratzt ist, unkontrollierte Laserstrahlaussendungen ergeben können, bildet doch jeder einzelne Kratzer für sich genommen eine sog. Streulichtquelle, ähnlich einem Blick durch eine stark verschlissene Windschutzscheibe.

 

Rz. 6

Als weitere Fehlermöglichkeit seien die schon beim erstmaligen Erscheinen der LHMs aufgetretenen Abgleit- bzw. Stufenprofileffekte genannt. Rein prinzipiell kann nämlich der vom Laser zurückgelegte Weg (Aussendung und Reflexion) von der tatsächlichen Fahrstrecke des Fahrzeugs abweichen. Es ist grundsätzlich vorstellbar, dass das Kfz z.B. im weiter hinten liegenden Bereich, also z.B. an der Windschutzscheibenoberkante (Frontmessung) erstmals erfasst wird. Wandert dann der Laserpunkt in Annäherung des Kfz nach unten, so nimmt das Gerät irrigerweise nicht nur die tatsächliche Fahrstrecke des Kfz als Berechnungsbasis, sondern auch den Anteil, den der Laser über die Frontstruktur hinweg zurückgelegt hat, also zwischen der Windschutzscheibenoberkante und z.B. der vordersten Kfz-Position (Kennzeichen). Da dies deutlich über einen Meter sein kann und das Gerät als minimale Verfolgungsstrecke 10 m benötigt, ist allein hierüber eine theoretische Abweichung im Bereich von z.B. 10 % möglich.

 

Rz. 7

Während man beim ankommenden Verkehr (also gemessene Kfz, die sich auf die Anlage zubewegen) den Pkw nach Ende der Messung fotografiert, so ist es bei der Heckmessung so, dass das Foto schon vor Beginn der eigentlichen Messphase erstellt wird. Wie dies letztlich messtechnisch durch das Gerät realisiert wird, ist dem Verfasser nicht genau bekannt – es muss so sein, dass eine Vorabprüfung des Geschwindigkeitswertes vorgenommen wird.

Bei der Heckmessung hat man also lediglich ein Foto noch vor der eigentlichen Messphase – was im Messablauf bis z.B. einer 50- oder 60-m-Position letztlich noch passiert ist, ist nicht beurteilbar. Wird bei solchen Heckmessungen ein Foto in z.B. 15 m Distanz erstellt (typische Position), so kann der eigentliche Messvorgang auch noch durchaus 40 m länger angedauert haben, was in Anbetracht einer Tempokontrolle in einer 30-km/h-Zone bereits einem Zeitfenster von fast 5 Sekunden entsprechen kann. Dies ist eine in Weg-Zeit-technischer Hinsicht sehr lange Zeitdauer, weshalb nach Ansicht des Autors Messungen des abfließenden Verkehrs insbesondere im niedrigeren Geschwindigkeitsbereich mit Vorsicht zu begegnen ist.

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