Rz. 30

Die Feststellung, ob der vermeintlich Geschädigte in die Beschädigung seines Kraftfahrzeugs eingewilligt hat oder nicht, kann in einem ersten Schritt anhand der nachfolgenden Checkliste erfolgen.[51]

a) Motiv

Belastend:

Abrechnung auf Reparaturkostenbasis[52]
Fahrzeug des Geschädigten schwer zu vermarkten[53]
Vorgeschädigtes Fahrzeug[54]

Entlastend:

Reparatur in einer Fachwerkstatt[55]
Fahrzeug des Geschädigten ist eher neu und marktgängig
Fahrzeug des Geschädigten ist vollkaskoversichert
Geringe Nebenforderungen

b) Art des Unfalls

Belastend:

Auffahrunfall[56]
Unfall im Zusammenhang mit Parkvorgängen/stehendes Fahrzeug[57]
Fahrspurwechsel[58]
Beschädigung eines am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeugs[59]
Mehrfache, nicht als unabsichtlich zu erklärende Kollision[60]

Entlastend:

Unbeherrschbarkeit und Gefahrenträchtigkeit des Unfalls[61]
Kollision mit Drittbeteiligung
Kreuzungskollision

c) Behaupteter Unfallhergang, Ort und Zeit des Unfalls

Belastend:

Geringe Kollisionsgeschwindigkeit[62]
Abgelegener Unfallort[63]
Zeit des Geschehens[64]
Aufenthalt an der Unfallstelle ist nicht nachvollziehbar[65]
Nicht objektiv überprüfbarer Grund für angeblichen Fahrfehler[66]
Keine unbeteiligten Zeugen[67]
Kein oder nur geringes Verletzungsrisiko[68]
Schadenshergang nicht plausibel[69]

Entlastend:

Belebte Unfallstelle[70]
Brems- oder Ausweichversuch
Hohe Geschwindigkeit/Autobahnunfall[71]
Hohes Risiko von Personenschäden

d) Unfallfolgen

Belastend:

Fehlende, zweifelhafte, nicht vollständige Schadenkompatibilität[72]
Vorschäden[73]
Behebbarkeit oder Reparatur der Schäden in einer "Billigwerkstatt" oder in Eigenregie[74]
Reparaturaufwand unter Wiederbeschaffungswert[75]
Lukrativer Seitenschaden[76]
Hohe Folgekosten[77]

Entlastend:

Schäden sind kompatibel und plausibel auf Unfallhergang zurückzuführen
Rahmenschäden
Wirtschaftlicher Totalschaden
Erhebliche Verletzungen der Beteiligten

e) Kraftfahrzeug des Geschädigten

Belastend:

Fahrzeug der Luxusklasse, Oberklasse oder gehobenen Mittelklasse[78]
Fahrzeug nicht mehr "marktgängig"[79]
Reparierte oder unreparierte Vorschäden[80]
Ausreichender Wiederbeschaffungswert aufgrund umfangreicher Sonderausstattung[81]
Kurz zurückliegende Zulassung[82]
Fahrzeug erst kurz zuvor angeschafft[83]
Unklare Eigentumsverhältnisse[84]
Veräußerung – kurz – nach dem Unfall[85]

Entlastend:

Jüngeres Kraftfahrzeug
Gepflegt und gut verkäuflich
Finanziertes Fahrzeug
Leasingfahrzeug
Geringer Wiederbeschaffungswert

f) Kraftfahrzeug des Schädigers

Belastend:

Mietwagen[86]
Älteres Kfz mit hoher Laufleistung/Schrottfahrzeug[87]
Rotes Kennzeichen/Kurzzeitkennzeichen[88]
Zulassung erst kurz vor dem Unfall[89]
Vollkaskoversicherung[90]

Entlastend:

Werthaltiges, gepflegtes Fahrzeug
Keine Vorschäden
Keine Vollkaskoversicherung
Kleinwagen
Hohe Selbstbeteiligung bei Mietwagen

g) Beteiligte Personen

Belastend:

Vorstrafen[91]
Mehrere Vorunfälle[92]
Schlechte Vermögensverhältnisse[93]
Bezug zum Kfz-Gewerbe/Bastler[94]
Bei demselben Arbeitgeber beschäftigt[95]
(Verschwiegene) Bekanntschaft[96]

Entlastend:

Keine Vorstrafen
Geordnete wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse
Keine Vorunfälle
Fahranfänger

h) Verhalten nach dem Unfall

Belastend:

Polizei wird nicht herbeigerufen[97]
Beteiligte werden von Polizei als auffällig ruhig und distanziert beschrieben[98]
Verschweigen von Vorschäden[99]
Schuldanerkenntnis des angeblichen Schädigers[100]
Vereitelung einer Nachbesichtigung[101]
Sofortige Veräußerung oder Verschrottung der Fahrzeuge[102]
Aufkäufer des Geschädigten-Kfz wird nicht genannt[103]
Widersprüchliche Angaben[104]
Keine Mithilfe bei der Aufklärung[105]

Entlastend:

Einschaltung der Polizei[106]
Konsistente Angaben zum Unfallhergang
Reparatur in Fachwerkstatt mit Rechnung
Mithilfe bei der Aufklärung[107]
Kraftfahrzeuge können nachbesichtigt werden

i) Verhalten im Prozess

Belastend:

Detailarme, dürftige Schilderung des Unfallgeschehens[108]
Widersprüchliche Angaben der Beteiligten[109]
Fehlende Inanspruchnahme des Unfallgegners[110]
Ausbleiben im Prozess[111]
Einlassung zum Unfallhergang lebensfremd[112]
Angepasster Sachvortrag des Geschädigten[113]

Entlastend:

Schädiger macht eigene Ansprüche geltend
Schädiger bestreitet Unfallhergang
Unfallbeteiligte sind um Aufklärung bemüht
Plausible Darstellung des Unfalls
 

Rz. 31

 

Praxistipp

Die belastenden Beweisanzeichen und entlastenden Umstände sind für alle Prozessbeteiligten von Bedeutung. Dem Anwalt des Geschädigten bietet die Checkliste eine Entscheidungsgrundlage dafür, ob er den Verdachtsfall übernehmen möchte und wenn ja, inwieweit für seinen Mandanten Gegenargumente angesetzt werden können. Dem Haftpflichtversicherer und dessen Prozessbevollmächtigten wiederum dient sie zur Prüfung, in welche Richtung ggf. noch Ermittlungen zu tätigen sind. Die C...

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