Rz. 30
Die Feststellung, ob der vermeintlich Geschädigte in die Beschädigung seines Kraftfahrzeugs eingewilligt hat oder nicht, kann in einem ersten Schritt anhand der nachfolgenden Checkliste erfolgen.[51]
a) Motiv
▪ | Belastend:
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▪ | Entlastend:
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b) Art des Unfalls
▪ | Belastend:
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▪ | Entlastend:
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c) Behaupteter Unfallhergang, Ort und Zeit des Unfalls
▪ | Belastend:
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▪ | Entlastend:
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d) Unfallfolgen
▪ | Belastend:
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▪ | Entlastend:
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e) Kraftfahrzeug des Geschädigten
▪ | Belastend:
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▪ | Entlastend:
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f) Kraftfahrzeug des Schädigers
▪ | Belastend:
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▪ | Entlastend:
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g) Beteiligte Personen
▪ | Belastend:
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▪ | Entlastend:
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h) Verhalten nach dem Unfall
▪ | Belastend:
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▪ | Entlastend:
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i) Verhalten im Prozess
▪ | Belastend:
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▪ | Entlastend:
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Rz. 31
Praxistipp
Die belastenden Beweisanzeichen und entlastenden Umstände sind für alle Prozessbeteiligten von Bedeutung. Dem Anwalt des Geschädigten bietet die Checkliste eine Entscheidungsgrundlage dafür, ob er den Verdachtsfall übernehmen möchte und wenn ja, inwieweit für seinen Mandanten Gegenargumente angesetzt werden können. Dem Haftpflichtversicherer und dessen Prozessbevollmächtigten wiederum dient sie zur Prüfung, in welche Richtung ggf. noch Ermittlungen zu tätigen sind. Die C...
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