Rz. 19
Nach Abzug des Unterhalts für F1 beträgt das bereinigte Nettoeinkommen des M 2.604 EUR (4.000 – 1.396 EUR).
Nach Abzug des Kindesunterhalts für K1 und K2 verblieben 1.809 EUR (2.604 – 397,50 – 397,50 EUR).
Das bedarfsbestimmende Einkommen des M in Bezug auf F2 beträgt 1.809 EUR.
Erwerbstätigenbonus M: 1.809 EUR × 10 % = 181 EUR
Bedarfsbestimmendes Einkommen M: 1.809 – 181 EUR = 1.628 EUR
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