Rz. 145

Bei der Auswahl eines Messortes sind keine durch die Messtechnik des LEIVTEC XV2 bedingten Einschränkungen zu beachten.

Messungen in Kurven oder mit einem seitlichen Abstand von der Fahrbahn oder von einem erhöhten Standpunkt aus sind zulässig. Die Fahrzeuge dürfen links oder rechts am Messgerät vorbei fahren. Messungen von Brücken herab sind seitens des Herstellers zugelassen.

Bei der Wahl des Messortes ist zu beachten, dass Messungen von stark bremsenden oder beschleunigenden Fahrzeugen vom Sensor abgebrochen (annulliert) werden. Aus diesem Grund sind Messungen an Kreuzungen ungünstig.

Die Messeinheit sollte möglichst nur auf einzelne Fahrspuren ausgerichtet sein, um zu verhindern, dass sich parallel fahrende Fahrzeuge in der möglichen Messentfernung befinden. Erlaubt ist aber auch die Überwachung von mehreren Fahrspuren.

Der Sensor ist für korrekte Messergebnisse bei frontaler Messung konzipiert. Bei Messungen unter einem Winkel zwischen Messrichtung und Fahrtrichtung sind die Messwerte zugunsten des betroffenen Fahrers kleiner als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit (Cosinuseffekt). Diese Abweichung, die allein durch die Geometrie der Messung gegeben ist, darf nachträglich nicht rechnerisch korrigiert werden.

Da die Messungen bereits in ca. 50 m Distanz zum Messgerätestandort beginnen können, ist diese Strecke bei der Wahl des Messortes bzgl. etwaig einzuhaltender Karenzstrecken zu berücksichtigen. Ist z.B. eine Karenzstrecke von 150 m gefordert, muss das Gerät in mindestens 200 m Entfernung aufgestellt werden.

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