Rz. 57

Im Gegensatz zum nicht erkennbaren Zielerfassungsbereich beim Vorgängermodell LR90 kann der Messbeamte durch den eingeblendeten Kreisring in der Größenordnung des Zielerfassungsbereiches (5 mrad) direkt entscheiden, ob die in der Gebrauchsanweisung geforderten Eckpunkte eingehalten wurden oder nicht.

Beim Blick durch das Visier hat der Messbeamte sicherzustellen, dass sich in diesem Zielerfassungsbereich ausschließlich das gemessene Kfz befindet und nicht irgendwelche Bauteile anderer Fahrzeuge. Dies gilt auch dann, wenn das anvisierte Kfz kolonnenführend ist und z.B. durch die Fahrzeugscheiben desselben hindurch ein dahinter befindliches Fahrzeug mit im Auswertebereich liegt, ähnlich Abbildung 1 im vorangegangenen Kapitel (Rdn 8).

Da hier ebenfalls eine Fotodokumentation fehlt, ist der Messbeamte genau zu befragen, wie die tatsächliche Verkehrssituation aussah.

Dem Autor ist bekannt, dass der Begriff Einzelfahrzeug für den einen oder anderen Messbeamten nicht bedeutet, dass das anvisierte Kfz völlig allein in der Umgebung fuhr – wie gesagt kann dies dann auch ein Überholer oder aber ein kolonnenführendes Kfz gewesen sein. Hier ist also explizit nachzufragen.

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