Rz. 9

Die oben angeführten Sicherungsmittel sind nicht abschließend. Je nach Fallgestaltung könnten unterschiedliche Maßnahmen getroffen werden. Es kämen Vormerkungen, Widersprüche, Postsperren sowie die Bestellung eines Hauswächters oder die Anordnung des Verkaufs verderblicher Sachen etc. in Betracht, was jedoch keine Praxisrelevanz hat.

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