Rz. 181

 
Verwaltungsart Testamentsvollstrecker Alle Miterben Alle Miterben mit Ausnahme Vollstreckungsgläubiger Alle unbelasteten Miterben Alle unbelasteten Miterben mit Ausnahme Vollstreckungsgläubiger
Bei Gesamtverwaltung          
Zwangsvollstreckung durch Dritten X        
Zwangsvollstreckung durch einzelnen Miterben X        
Zwangsvollstreckung durch Testamentsvollstrecker ZV unzulässig ZV unzulässig ZV unzulässig ZV unzulässig ZV unzulässig
Bei Teilverwaltung oder Pflichtteilsvollstreckung          
Zwangsvollstreckung durch Dritten X X      
Zwangsvollstreckung durch einzelnen Miterben X   X    
Zwangsvollstreckung durch Testamentsvollstrecker ZV unzulässig ZV unzulässig ZV unzulässig ZV unzulässig ZV unzulässig
Miterbenanteil-Verwaltung          
Zwangsvollstreckung durch Dritten X     X  
Zwangsvollstreckung durch unbelasteten Miterben X       X
Zwangsvollstreckung durch belasteten Miterben X     X  
Zwangsvollstreckung durch Testamentsvollstrecker       X  
Teilverwaltung über Miterbenanteil          
Zwangsvollstreckung durch Dritten X X      
Zwangsvollstreckung durch unbelasteten Miterben X   X    
Zwangsvollstreckung durch belasteten Miterben X   X    
Zwangsvollstreckung durch Testamentsvollstrecker   X      

(Nach Garlichs, JurBüro 1998, 246.)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge