a) Immobilieneigentum

 

Rz. 101

Sofern im Nachlass Immobilieneigentum ist und auch der Nacherbenvermerk im Grundbuch eingetragen wurde, kann im Wege der Grundbuchberichtigung nach § 22 GBO die Pfändung des Nacherbenrechtes eingetragen werden. Dabei muss zum Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuches der Pfändungsbeschluss mit übersandt werden.

Nach § 2113 BGB sind grundsätzlich Verfügungen des Vorerben über ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück oder Recht an einem Grundstück etc. unwirksam, sofern sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden. Der Nacherbe kann jedoch seine Zustimmung erteilen, die seine Beeinträchtigung nach dem Grundsatz volenti non fit injuria ausschließt. Mit der Pfändung des Nacherbenrechtes bedarf es nunmehr der Zustimmung des Pfändungsgläubigers.

b) Verwertung

 

Rz. 102

Hinsichtlich der Verwertung des Nacherbenrechtes, welches vom Gläubiger gepfändet wurde, ist zwischen vor und nach Eintritt des Nacherbfalles zu unterscheiden.

aa) Vor Eintritt des Nacherbfalls

 

Rz. 103

Bis zum Tod des Vorerben oder des Eintritts der notwendigen Bedingung kann der Trennungsgläubiger nach § 844 ZPO vorgehen und die Veräußerung durch den Gerichtsvollzieher erwirken. Der Gerichtsvollzieher wird dann Veräußerungen entweder durch freihändigen Verkauf oder aber durch Versteigerung vornehmen.[109]

Der Nacherbe kann selbstverständlich die Nacherbschaft ausschlagen, wodurch die Pfändung ins Leere läuft. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, ob nicht zuvor der Nacherbe wenigstens konkludent die Nacherbschaft angenommen hat, denn hierdurch wäre eine nachfolgende Ausschlagung unzulässig.

Des Weiteren ist bei einer Verwertung vor Eintritt des Nacherbfalls die Wertfestlegung des Anwartschaftsrechtes problematisch. Gerade bei Vorliegen einer befreiten Vorerbschaft kann bis zum Eintritt des Nacherbfalles der Wert des Anwartschaftsrechtes verringert werden.

[109] A.A. Lange/Kuchinke, § 26 VII 3. Danach erfolgt die Verwertung durch Ermächtigung zum Verkauf an den Gläubiger.

bb) Nach Eintritt des Nacherbfalls

 

Rz. 104

Einfacher ist die Pfändung nach Eintritt des Nacherbfalles. Hier setzt sich das Pfandrecht an den Anspruch des Alleinnacherben nach § 2130 BGB auf Herausgabe der zur Nacherbschaft gehörenden Gegenstände fort.[110] Sämtliche beweglichen Sachen sind somit nach § 847 ZPO zwecks Verwertung an den Gerichtsvollzieher herauszugeben.

Die Herausgabe von Grundstücken richtet sich nach § 848 ZPO. Danach ist das Grundstück bzw. die unbewegliche Sache auf Antrag des Gläubigers hin vom Amtsgericht der belegenen Sache an einen zu bestellenden Sequester herauszugeben und an diesen als Vertreter des Schuldners aufzulassen. Gleichzeitig ist mit der Eintragung des Nacherben im Grundbuch durch den Sequester für den Pfandgläubiger eine Sicherungshypothek nach § 848 Abs. 2 ZPO zu bewilligen.

Auch wenn der Schuldner lediglich Mitnacherbe ist, umfasst das Pfandrecht auch den nach Eintritt des Nacherbfalls entstehenden Auseinandersetzungsanspruch gegen die weiteren Mitnacherben. Somit kann der Pfändungsgläubiger die Nachlassauseinandersetzung und eine anteilige Erlösauszahlung fordern.

[110] Stöber, Rn 1661.

cc) Muster: Antrag auf Pfändung des Nacherbenanteils

 

Rz. 105

Muster 11.14: Antrag auf Pfändung des Nacherbenanteils

 

Muster 11.14: Antrag auf Pfändung des Nacherbenanteils

Amtsgericht

Vollstreckungsgericht

In der Zwangsvollstreckungssache

Meier ./. Müller

beantrage ich die Pfändung

des angeblichen Anwartschaftsrechts des Schuldners Müller als Mitnacherbe an dem Nachlass des am 24.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblassers zusammen mit dem Anspruch auf Auseinandersetzung des Nachlasses gegen die Mitnacherben

Berta Müller, _________________________

Christoph Müller _________________________

als Drittschuldner.

Die Drittschuldner dürfen nicht mehr an den Schuldner leisten, sofern die Rechte und Forderungen gepfändet sind.

Der Vorerbe Adolf Müller darf sofern die Ansprüche gepfändet sind, nicht mehr an den Schuldner leisten.

Für den Fall des Eintritts des Nacherbfalls wird angeordnet, dass bewegliche körperliche Sachen an den vom Gläubiger beauftragten Gerichtsvollzieher herauszugeben sind sowie unbewegliche Gegenstände auf Antrag des Gläubigers an einen vom Amtsgericht München zu bestellenden Sequester herauszugeben sind bzw. an ihn als Vertreter des Schuldners aufzulassen sind.

(Rechtsanwalt)

dd) Muster: Antrag auf Eintragung der Pfändung des Nacherbenanteils in das Grundbuch

 

Rz. 106

Muster 11.15: Antrag auf Eintragung der Pfändung des Nacherbenanteils in das Grundbuch

 

Muster 11.15: Antrag auf Eintragung der Pfändung des Nacherbenanteils in das Grundbuch

Amtsgericht

Grundbuchamt

In der Grundbuchsache

betreffend das Grundstück _________________________

Nr. _________________________

beantrage ich nach § 13 GBO im Wege der Grundbuchberichtigung die mit Beschl. v. 23.4.2016 des Amtsgerichts München erfolgte Pfändung des Nacherbenrechts bei dem im Grundbuch von München, Blatt _________________________ eingetragenen Nacherbenvermerk einzutragen.

Der Pfändungsbeschluss des Amtsgerichts München vom 23.4.2016 Az. _________________________ ist zum Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuches beigefügt.

(Rechtsanwalt)

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