a) Voraussetzungen

 

Rz. 118

Ein Vermächtnis begründet einen schuldrechtlichen Anspruch auf Zahlung des zugewendeten Geldes gemäß § 2147 BGB oder die Leistungen des vermachten Gegenstandes.[122] Vermächtnisse können in unterschiedlichster Form gegeben sein (vgl. § 5 in diesem Buch Ansprüche des Erben – Nacherbe).

Nach § 2176 BGB gilt das Vermächtnis als mit dem Erbfall angefallen. Dies gilt nach § 2177 BGB auch dann, wenn der Anfall des Vermächtnisses unter einer aufschiebenden Bedingung besteht oder aber unter Bestimmung eines Anfangstermins angeordnet wurde. Dann entsteht mit dem Erbfall ein Anwartschaftsrecht, dass der Pfändung unterliegt.[123] Durch die Pfändung wird das Ausschlagungsrecht des Schuldners hinsichtlich des Vermächtnisses nach §§ 2176, 2180 BGB nicht beeinträchtigt.[124]

Im Einzelnen unterscheidet man bei der Pfändung eines Vermächtnisses zwischen einem Vermächtnis,

welches dem Vermächtnisnehmer einen schuldrechtlichen Anspruch auf eine Geldsumme überträgt, oder
welches die Übertragung eines bestimmten Gegenstandes zur Folge hat.

Drittschuldner ist der mit dem Vermächtnis Beschwerte.[125]

 

Rz. 119

Bei Geldvermächtnissen etc. richtet sich die Pfändung des Vermächtnisses gegen den mit dem Vermächtnis Beschwerten nach den Vorschriften der § 829 ZPO wie bei sonstigen allgemeinen Geldforderungen.

 

Rz. 120

Bei gegenständlichen Vermächtnissen richtet sich die Pfändung bei beweglichen Sachen nach § 847 ZPO und bei Grundstücken nach § 848 ZPO. Dem Vermächtnisnehmer kann aber auch ein Wahlvermächtnis nach § 2154 BGB zugewendet werden. In diesen Fällen kann der Gläubiger nach Überweisung des Anspruchs zur Einziehung oder an Zahlungs statt das Wahlrecht anstelle eines Bedachten ausüben.[126]

Die Pfändung eines Gattungsvermächtnisses läuft ähnlich wie eine Pfändung beim Wahlvermächtnis ab. Auch hier kann der Pfändungsgläubiger nach Überweisung zur Einziehung oder an Zahlungs statt ein Wahlrecht ausüben, wenn gem. § 2155 Abs. 2 BGB die Bestimmung der Sache dem Vermächtnisnehmer übertragen worden ist.

Vorsorglich sollte die Pfändung auch auf die Nebenrechte wie Auskunftsansprüche ausgedehnt werden.

 

Rz. 121

Der Vermächtnisnehmer kann jedoch auch indirekt durch eine Zwangsvollstreckung betroffen sein. So z.B. bei einer Pfändung in den Erbenanteil, wenn ein Gläubiger des Erben in das Konto des Erblassers pfändet, welches per Vermächtnis aber einem Drittem zusteht. Hier bleibt dann nur der übliche Weg der Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO.

[122] Stöber, Rn 416.
[123] BGH MDR 1963, 824.
[124] OLG Bamberg OLG Z 1, 20; Palandt/Weidlich, § 2180 Rn 1.
[125] Stöber, Rn 417.
[126] Stein/Jonas/Münzberg, § 851 Rn 31.

b) Muster: Antrag auf Pfändung des Vermächtnisses

 

Rz. 122

Muster 11.17: Antrag auf Pfändung des Vermächtnisses

 

Muster 11.17: Antrag auf Pfändung des Vermächtnisses

Amtsgericht

Vollstreckungsgericht

In der Zwangsvollstreckungssache

Meier ./. Müller

beantrage ich die Pfändung

der angeblichen Forderung des Schuldners Müller als Vermächtnisnehmer des am 24.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblassers aufgrund des notariellen Testamentes vom 23.4.2010 in Höhe eines Geldvermächtnisses von 20.000 EUR sowie sämtliche Nebenrechte wie Auskunftsansprüche gegenüber den Erben

Berta Müller, _________________________

Christoph Müller _________________________

als Drittschuldner.

[Alternativ:

der angeblichen Forderung des Schuldners Müller als Vermächtnisnehmer des am 24.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblassers aufgrund des notariellen Testamentes vom 23.4.2010 auf Übertragung des Eigentums an dem Bild von Arthur Illies Selbstportrait

gegenüber den Erben

Berta Müller, _________________________

Christoph Müller _________________________

als Drittschuldner.]

Gleichzeitig wird angeordnet, dass dieser Gegenstand an den vom Gläubiger beauftragten Gerichtsvollzieher herauszugeben ist.

(Rechtsanwalt)

 

Hinweis

Weitere Alternativen: Beim Wahlvermächtnis erstreckt sich die Pfändung auf die Ausübung des Wahlrechts zwischen den wahlweise vermachten Ansprüchen.

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