Rz. 219

Ausgleich von Anrechten in der Beamtenversorgung in Bundesländern, die keinen internen Ausgleich vorsehen:

Zitat

"Zulasten des für den Ehemann beim (Bezeichnung des Bundeslandes) bestehenden Anrechts auf Versorgung wird im Wege externer Teilung für die Ehefrau ein Anrecht in Höhe von ... EUR auf dem Versicherungskonto Nummer ... der Deutschen Rentenversicherung Bund), bezogen auf den ..., begründet. Der Ausgleichswert ist in Entgeltpunkte umzurechnen."

 

Rz. 220

Ausgleich von Anrechten aus der berufsständischen Altersversorgung:

Zitat

"Zulasten des für den Ehemann bei (Bezeichnung des Versorgungswerks und Mitgliedsnummer) bestehenden Anrechts auf Versorgung wird im Wege externer Teilung für die Ehefrau ein Anrecht in Höhe von ... Entgeltpunkten auf dem Versicherungskonto Nummer ... der Deutschen Rentenversicherung Bund), bezogen auf den ..., begründet. Das Versorgungswerk ... wird verpflichtet, einen Betrag von ... an die Deutsche Rentenversicherung Bund zu zahlen."

 

Rz. 221

Ausgleich von Anrechten einer betrieblichen Altersversorgung:

Zitat

"Zulasten des für den Ehemann (Personalnummer) bei (Bezeichnung des Arbeitgebers) bestehenden Anrechts auf betriebliche Altersversorgung wird im Wege externer Teilung zugunsten der Ehefrau ein Anrecht in Höhe von ... EUR bei der (Bezeichnung der Zielversorgung) nach Maßgabe der Zusage/des Angebots vom ..., bezogen auf den ..., begründet. Der (Bezeichnung des Arbeitgebers) ... wird verpflichtet, einen Betrag von ... an die (Bezeichnung der Zielversorgung) zu zahlen."

 

Rz. 222

Ausgleich von Anrechten einer betrieblichen Altersversorgung ohne Wahl einer Zielversorgung:

Zitat

"Zulasten des für den Ehemann (Personalnummer) bei (Bezeichnung des Arbeitgebers) bestehenden Anrechts auf betriebliche Altersversorgung wird im Wege externer Teilung zugunsten der Ehefrau ein Anrecht in Höhe von ... EUR bei der Versorgungsausgleichskasse, bezogen auf den ..., begründet. Der (Bezeichnung des Arbeitgebers) ... wird verpflichtet, einen Betrag von ... an die Versorgungsausgleichskasse zu zahlen."

 

Rz. 223

Ausgleich von Anrechten aus einer privaten Lebensversicherung:

Zitat

"Zulasten des für den Ehemann bei (Bezeichnung der Versicherungsgesellschaft) bestehenden Anrechts (Vertragsnummer) wird im Wege externer Teilung zugunsten der Ehefrau ein Anrecht in Höhe von ... EUR bei der (Bezeichnung der Zielversorgung) nach Maßgabe der Zusage/des Angebots vom ..., bezogen auf den ..., begründet. Die (Versicherung des Ehemanns) ... wird verpflichtet, einen Betrag von ... an die (Bezeichnung der Zielversorgung) zu zahlen."

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