Rz. 724

Muster 11.9: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen im Wege der Rechtshilfe

 

Muster 11.9: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen im Wege der Rechtshilfe

An das

Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

wird in Ergänzung des bisherigen Vortrages noch Folgendes ausgeführt: _________________________

Zwischen den Parteien besteht ein Vollkaskoversicherungsvertrag unter der Nr. _________________________ für den Pkw _________________________.

Der Pkw war am _________________________ in ein Unfallereignis verwickelt, in dem der Fahrer des Pkw, der Zeuge _________________________ einem plötzlich auf die Straße tretenden Kind ausgewichen und so gegen die Leitplanke geraten ist. Das Kind hat sich anschließend von der Unfallstelle entfernt. Der Zeuge hat das Fahrzeug dann bei dem Kläger abgestellt. Dabei hat er es unterlassen, die Polizei über das Unfallereignis fernmündlich zu informieren.

Der Zeuge hat sich dann vom klägerischen Wohnhaus entfernt. Noch bevor der Kläger in der Lage war, die Polizei zu informieren, erschien diese bereits bei dem Kläger, da sie von einem Dritten über das Unfallereignis und das Kennzeichen des klägerischen Fahrzeuges informiert worden war. Der Kläger wurde dabei von den Polizeibeamten in leicht alkoholisiertem Zustand angetroffen. Er hatte sich bereits den gesamten Nachmittag und frühen Abend zu Hause in seinem Garten aufgehalten, dort hatte er mit seiner Familie gegrillt und dabei auch mehrere Flaschen Bier getrunken.

Die Beklagte verweigert nunmehr die Leistung mit dem Argument, der Kläger habe das Unfallereignis in alkoholisiertem Zustand selbst grob fahrlässig verursacht.

Dies ist jedoch unzutreffend, da nicht der Kläger, sondern der Zeuge _________________________ das Fahrzeug gesteuert hat.

 
  Beweis: Zeugnis des Herrn _________________________, Utcha Danzig 7a, Breslau

Der Zeuge ist inzwischen in sein Heimatland zurückgekehrt, da er sich lediglich aufgrund verschiedener Geschäftsabsprachen bei dem Kläger aufgehalten hat und ihm auch lediglich zu diesem Zwecke das Fahrzeug zur Verfügung gestellt wurde. Aufgrund des ihm drohenden Verfahrens wegen Unfallflucht wird der Zeuge voraussichtlich nicht bereit sein, vor dem erkennenden Prozessgericht auszusagen. Insoweit wird gebeten, den Zeugen im Wege der Rechtshilfe durch ein polnisches Wohnsitzgericht vernehmen zu lassen.

Rechtsanwalt

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