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Die Arbeitsgerichtsbarkeit gehört zu den besonderen Fachgerichtsbarkeiten und beschäftigt sich mit der Rechtsmaterie des Arbeitsrechts. Obwohl das Arbeitsrecht sich teilweise mit dem Zivilrecht und dem Sozialrecht überschneidet, ist es eine eigenständige Gerichtsbarkeit, dessen Prozessordnung im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) geregelt ist.

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