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Als Ultima Ratio, z.B. bei Verzögerung der Bearbeitung oder Behandlung der Angelegenheit, kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde hilfreich sein. Dies kommt aber aus Erfahrung nur dann in Betracht, wenn das Vorbringen gegen die dienstliche Behandlung der Angelegenheit tatsächlich stichhaltig ist. Hier kann Kompetenz Respekt und ebenso Nutzen für den Betroffenen schaffen.

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