Rz. 58

Für den Mandanten ist die Unterscheidung in Erben und Vermächtnisnehmer meist neu. Sie sehen zunächst eine Ungleichbehandlung der Bedachten. Um Unverständnis und Vorbehalten zu begegnen, sollten ihnen die Anordnung und deren Vorteile erläutert werden.

 

Formulierungsbeispiel: Erläuterung für den Mandanten zur Alleinerbenlösung

Sie möchten mehrere Personen bedenken. Nach dem beiliegenden Testamentsentwurf wird eine Person Ihr "Erbe", die anderen werden "Vermächtnisnehmer".

Die Begriffe "erben" und "vermachen" werden oft gleichgesetzt. Juristisch besteht zwischen ihnen aber ein erheblicher Unterschied.

Der Erbe wird Rechtsnachfolger mit dem Tod des Erblassers, ohne dass er dazu irgendetwas tun muss. Dem Erben gehört "automatisch" alles, was bis dahin dem Verstorbenen gehörte.

Der Vermächtnisnehmer steht insoweit "außen". Das ihm Zugewandte gehört ihm nicht sofort. Der Erbe muss es ihm herausgeben.

Es ist in Ihrem Fall günstig, einen Erben und mehrere Vermächtnisnehmer zu bestimmen. Werden mehr als eine Person zu Erben ernannt, gibt es oft nach außen Probleme und unter den Erben Streit. Mehrere Erben können nur gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen. Soll also ein Gegenstand verkauft oder auch nur entsorgt werden, müssen dies alle Erben gemeinsam tun. Hat ein Erbe eine andere Vorstellung von dem Verkauf oder ist er nicht zu erreichen, blockiert er alles. Für Außenstehende (Vermieter, Käufer etc.) ist es daher umständlich, mit einer Erbengemeinschaft Geschäfte zu machen.

Viele Konflikte unter den Erben entstehen auch, wenn der Nachlass aufgeteilt werden soll. Hat auch nur ein Erbe andere Vorstellungen als die anderen, kann es zu langen, teuren und emotionalen Auseinandersetzungen und Gerichtsprozessen kommen. Nicht selten spielen dabei auch die Ehe- oder Lebenspartner der Bedachten eine wesentliche Rolle.

Wird nur eine Person Erbe, sind die Probleme einer Erbengemeinschaft ausgeschlossen. Der Erbe regelt den Nachlass. Die anderen Personen erhalten die Vermächtnisse von ihm. Wirtschaftlich können im Ergebnis alle gleich behandelt werden. Der Erbe hat den Nachlass und die Verteilung also in der Hand, er "hat den Hut auf". Von Ihnen zugewandt erhalten aber alle weitgehend das gleiche, wenn Sie es wünschen.

Wichtig für den Mandanten ist es, unter den Bedachten einen zum Erben auszuwählen. Ist der Mandant unsicher, können ihm Hinweise zu einer Auswahl gegeben werden.

 

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Formulierungsbeispiel: Erläuterung für den Mandanten

Die Bestimmung des Erben ist wichtig. Er soll später den Nachlass regeln. Bei der Auswahl können Ihnen daher folgende Fragen helfen: Wer wird später auch wirklich Ihren Willen umsetzen? Wer wird sich von seiner Persönlichkeit her am besten mit den Vermächtnisnehmern und auch mit den anderen Beteiligten (Vermieter, Behörden usw.) auseinandersetzen können? Wer wohnt in Ihrer Nähe und hat auch die notwendige Zeit für die Aufgabe?

Selbstverständlich kann sich der Erbe immer von anderen Personen helfen lassen. Gerade die Vermächtnisnehmer sind auch an einer unkomplizierten Aufteilung interessiert und unterstützen oft.

Sollte Sie keinem der Bedachten diese Aufgabe zumuten mögen, ist die Einsetzung eines professionellen Testamentsvollstreckers empfehlenswert. Er steht "außen vor" und verteilt das Zugewandte professionell und ohne eigene Interessen. Bitte sprechen Sie mich an, wenn doch ein Testamentsvollstrecker benannt werden soll. Wir werden den Entwurf entsprechend anpassen.

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