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Möchte ein Mandant letztwillig mehrere Personen bedenken, kann ihm die Benennung mehrerer Erben vorgeschlagen werden. Die resultierende Erbengemeinschaft führt aber oft zu Schwierigkeiten. Die größten Probleme bereiten die Verwaltung und die Auseinandersetzung. Beides setzt ein Zusammenwirken der Erben voraus, was bei verschiedenen wirtschaftlichen Interessen und persönlichen Befindlichkeiten regelmäßig schwierig ist. Ein professioneller Testamentsvollstrecker kann helfen. Bei kleineren Vermögen werden aber mitunter die Kosten oder wird der Einblick in die persönlichen Angelegenheiten durch einen Außenstehenden gescheut. Ein sinnvoller Umgang mit der Erbengemeinschaft bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen kann daher die Vermeidung der Entstehung einer Erbengemeinschaft sein.

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