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Die Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber dem Haftpflichtversicherer gehört zu dem täglichen Brot einer jeden Anwaltskanzlei. Der Mandant erscheint in der Kanzlei und schildert den Unfallhergang. Das mit der Regulierung beauftragte Büro hat die Haftungsfrage und die einzelnen Schadenersatzpositionen sowie den Schmerzensgeldanspruch anhand der Sachverhaltsschilderung des Mandanten schnell und umfassend aufzuklären. Die hierzu ergangene Rechtsprechung ist zwischenzeitlich sehr umfassend und nicht selten von Einzelfallentscheidungen geprägt. Die Erwartungshaltung des Mandanten ist groß, die Frustrationstoleranz mitunter zunehmend gering. Die Vorstellung, Schadenersatzzahlungen innerhalb kürzester Zeit anerkannt und überwiesen zu bekommen, ist meist genauso verbreitet wie unrealistisch. Dabei ist es gerade die Erwartungshaltung des Mandanten, welche ihn dazu veranlasst, überhaupt einen Rechtsanwalt mit der Regulierung des Schadens zu beauftragen. Er verlangt nach der professionellen Umsetzung seiner Vorstellungen – und oft mehr als nur die Kompensation seines materiellen Schadens. Kurzum, er verlangt auch nach Verständnis und Zuspruch für seine Situation, in die er geraten ist. Der Rechtsanwalt sollte daher bereits zu Beginn der Mandatierung den Mandanten über den Gang der Regulierung und den zu erwartenden zeitlichen Rahmen aufklären. Dann nämlich ist die Mandantin/der Mandant in der Lage, sich wirtschaftlich und emotional auf den zeitlichen Rahmen der Regulierung einzustellen. Dies vermeidet Disharmonien im Mandatsverhältnis, zeigt betriebswirtschaftlichen Sachverstand und verfestigt die Mandatsbindung. Ein zufriedener Mandant wird häufig die Gelegenheit nutzen, Verwandte und Freunde darauf hinzuweisen, welche enormen Vorzüge es hat, einen Anwalt mit der Abwicklung des Schadens zu betrauen.

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