Rz. 23

Der Vollständigkeit halber sei noch der Selbstkostenerstattungsvertrag erwähnt. Bei dieser Form der Vergütungsberechnung erhält der Auftragnehmer lediglich die von ihm aufgewendeten und nachgewiesenen Kosten erstattet. Bezüglich "interner" Kosten (Personaleinsatz, Einsatz eigener Geräte) sind zuvor Verrechnungssätze zu vereinbaren.

 

Rz. 24

Den reinen Selbstkostenerstattungsvertrag findet man selten. Im Rahmen von Partnering-Modellen trifft man jedoch gelegentlich auf die davon abgeleitete Vereinbarung "cost + fee". Dabei erhält der Auftragnehmer neben der Selbstkostenerstattung noch eine zuvor vereinbarte Marge darauf.

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