Rz. 211
Die universell anwendbare EU-UnterhaltsVO (die also alle internationalen Unterhaltsverfahren vor deutschen Gerichten erfasst)[293] findet nach ihrem Art. 1 Abs. 1 Anwendung auf Unterhaltspflichten, die auf einem
▪ | Familien-, |
▪ | Verwandtschafts- oder |
▪ | eherechtlichen Verhältnis[294] bzw. auf |
▪ | Schwägerschaft |
beruhen.
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