Rz. 264

Das "Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (Auslandsunterhaltsgesetz – AUG)" vom 23.5.2011[308] regelt in Deutschland die Ausführung der EU-UnterhaltsVO und der anderen verfahrensrechtlichen Übereinkommen einheitlich.

[308] BGBl I, 898.

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