Rz. 41
Wenn beide Parteien durch Rechtsanwälte vertreten sind, berechnet sich das Kostenrisiko eines zweitinstanzlichen Verfahrens nach einem Streitwert von 6.000 EUR wie folgt:
Gerichtskosten (3,2) | 582,40 EUR |
Kosten eines Rechtsanwalts inklusive 19 % USt. beim Entstehen von Verfahrens- und Terminsgebühr 2,8 (1,6 + 1,2) nebst Pauschale × 2 Anwälte | 2.646,56 EUR |
Kostenrisiko zweite Instanz insgesamt | 3.228,96 EUR |
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