Rz. 78
Die Zuführungskabel (vom aktiven Teil der Sensoren zu den Anschlüssen im Mast bzw. Schaltschrank mit dem Vorverstärker) müssen entsprechend den Vorgaben der Bauartzulassung ausgeführt und verlegt werden.
▪ | Die Zuführungskabel sind grundsätzlich in Schutzrohren zu verlegen. Im Fahrbahnbereich können die Zuführungskabel auch direkt vergossen und vollständig fixiert geführt werden; in der Vergussmasse darf keine offensichtliche Rissbildung auftreten. |
▪ | Nach einer Zerstörung/Beschädigung des Mastes (Sabotage, Verkehrsunfall, Austausch) oder der Zuführungskabel (Erdarbeiten) darf die Funktion der Zuführungskabel zu den Sensoren durch sichere Verbindungen (Muffen) wieder hergestellt werden. |
Rz. 79
Dabei ist Folgendes zu beachten:
▪ | Die Verbindungen müssen gegen Feuchtigkeit geschützt werden (z.B. durch einen Schrumpfschlauch). |
▪ | Das Anlegen von Vorratsschleifen der Zuführungskabel für piezoelektrische Sensoren ist nicht zulässig. |
▪ | Mehr als zwei Verbindungen dürfen nicht vorgenommen werden. |
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