Rz. 78

Die Zuführungskabel (vom aktiven Teil der Sensoren zu den Anschlüssen im Mast bzw. Schaltschrank mit dem Vorverstärker) müssen entsprechend den Vorgaben der Bauartzulassung ausgeführt und verlegt werden.

Die Zuführungskabel sind grundsätzlich in Schutzrohren zu verlegen. Im Fahrbahnbereich können die Zuführungskabel auch direkt vergossen und vollständig fixiert geführt werden; in der Vergussmasse darf keine offensichtliche Rissbildung auftreten.
Nach einer Zerstörung/Beschädigung des Mastes (Sabotage, Verkehrsunfall, Austausch) oder der Zuführungskabel (Erdarbeiten) darf die Funktion der Zuführungskabel zu den Sensoren durch sichere Verbindungen (Muffen) wieder hergestellt werden.
 

Rz. 79

Dabei ist Folgendes zu beachten:

Die Verbindungen müssen gegen Feuchtigkeit geschützt werden (z.B. durch einen Schrumpfschlauch).
Das Anlegen von Vorratsschleifen der Zuführungskabel für piezoelektrische Sensoren ist nicht zulässig.
Mehr als zwei Verbindungen dürfen nicht vorgenommen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge