Rz. 72

Im Sinne eines fairen partnerschaftlichen Miteinanders sollte man zur Kenntnis nehmen, dass das Einkommen der Rechtsanwälte maßgeblich auch von den Rechtsschutzversicherern getragen wird. Insoweit tut man gut daran, mit diesen pfleglich umzugehen. Insgesamt jedoch schulden die Rechtsschutzversicherer der Anwaltschaft Anerkennung, weil diese nicht selbstverständlich zur reibungslosen Abwicklung des Rechtsschutzfalles beitragen, indem sie regelmäßig die Deckungszusage quasi als Serviceleistung ohne Berechnung weiterer Gebühren übernehmen und dadurch zu einer erheblichen Kostenersparnis aufseiten des Versicherers beitragen. Zudem nutzen Rechtsanwälte häufig die Gelegenheit, den nicht rechtsschutzversicherten Mandanten auf die Vorzüge einer Rechtsschutzversicherung hinzuweisen.[67] Schons deutet zu Recht darauf hin, dass sich daraus eine "Win-Win-Situation" entwickeln kann und den Parteien daran gelegen sein sollte, den Schulterschluss wiederherzustellen.[68]

 

Rz. 73

M.E. ist die Anwaltschaft bereit, mit den Rechtsschutzversicherern auf einer partnerschaftlichen Grundlage zusammenzuarbeiten. Dabei gilt es immer, zunächst die emotionalen Befindlichkeiten zwischen den Konfliktparteien zu klären und erst danach die gemeinsamen Problemfelder zu lösen. Wir müssen jedoch einer Wahrheit ins Auge blicken:

Jeder Konflikt kann aufgeklärt werden, aber nicht jeder Konflikt kann gelöst werden. Je früher Konflikte jedoch angegangen werden, desto größer ist die Lösungswahrscheinlichkeit!

[67] Schons, Das RVG und die Rechtsschutzversicherung, BRAK-Magazin 2007, 8.
[68] Schons, Beziehungskrise ohne Happy-End?, AnwBl 7/2008, 523 und 525.

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