Rz. 68

Konflikte entstehen schnell und einfach und basieren häufig nicht nur auf emotionalen Schieflagen der Konfliktparteien. Von Teilen der Anwaltschaft wird den Rechtsschutzversicherern bei der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren Kleinlichkeit und Blockadeverhalten vorgeworfen und es wird kritisiert, so mancher Versicherer versuche die Auseinandersetzung durch bewusst unpräzise vorgebrachte Einwendungen zu führen.[63] Dieses Phänomen wird mitunter auch als "hinhaltender Widerstand" bezeichnet.

 

Rz. 69

Auf diese Art muss nicht selten mehr Zeit und Kraft auf die Einholung der Deckungszusage verwandt werden als auf die Erledigung des eigentlichen Falles.[64] Zudem beschränken sich RSV nicht selten nicht nur darauf, die Höhe der in Ansatz gebrachten Gebühren zu monieren, sondern greifen "konsequent in die anwaltliche Arbeitsweise ein" und stören so das "unbedingt notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant".[65] Rechtsschutzversicherer beklagen dagegen mangelhafte Kenntnis der Systematik und des Bedingungswerkes der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Die Konfliktparteien begegnen sich in der täglichen Auseinandersetzung nicht selten in einem nicht angemessenen Ton.

 

Rz. 70

Es bedarf keiner Erwähnung, dass die Anwaltschaft jede Form einer unbürokratischen rationellen Zusammenarbeit begrüßt und selbstverständlich das ihr eingeräumtes Ermessen ausübt und auch in der Gebührenrechnung darlegt. Nicht nachvollziehbar ist hingegen, wie sich manche Rechtsschutzversicherer über die Vorgaben des Gesetzes hinwegsetzen und das Ermessen an sich ziehen.

 

Rz. 71

Allerdings schätzt die Anwaltschaft die Rechtsschutzversicherer als solvente Ansprechpartner, zumal viele Mandanten einen Rechtsstreit ohne die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers nicht führen könnten oder wollten.[66] Studien verdeutlichen, dass die Angst der Bevölkerung vor hohen Kosten das größte Zugangshindernis zur Anwaltskanzlei darstellt.

[63] Cornelius-Winkler/Ennemann/Cornelius-Winkler, § 2, Rn 4.
[64] Melzig, Rechtsschutzversicherungen im Focus – der RSV-Blog, Berliner Anwaltsblatt 9/2008, 314.
[65] Schons, Beziehungskrise ohne Happy-End?, AnwBl 7/2008, 524.
[66] Veith/Gräfe/Cornelius-Winkler, 924.

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