Die Caritas darf eine Mitarbeiterin in der Schwangerschaftsberatung nicht allein deshalb kündigen, weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. Entscheidend dafür war, dass die Caritas währenddessen nicht-katholische Mitarbeiter für die gleiche Tätigkeit beschäftigte und sich die Beraterin zudem nicht öffentlich wahrnehmbar kirchenfeindlich betätigt hatte.