Reisezeit

Fahrzeiten zu wechselnden Arbeitsorten nach Vorgaben des Arbeitgebers sind Arbeitszeit, entschied der EuGH kürzlich. Welche Auswirkungen hat das Urteil auf Reisezeitenregelungen? Was Unternehmen zu Arbeitszeit und Vergütung von Reisezeiten ihrer Beschäftigten wissen müssen.

Kaum ein arbeitsrechtliches Thema wird so uneinheitlich gehandhabt wie Reisezeiten. Viele Unternehmen haben keine konsistenten Regelungen. Zugleich zeigt die Rechtsprechung, dass sich Reisezeiten nicht mit pauschalen Formeln erfassen lassen. Das ist für HR ein erhebliches Risiko und zugleich eine Gestaltungschance. 

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. Oktober 2025 (Az. C-110/24) knüpft an die bisherige Rechtsprechung des EuGH an (EuGH, Urteil vom 10.9.2015, Az. C-266/14) und gibt der Arbeitszeitdiskussion neue Schärfe. Konkret ging es um Arbeitnehmende ohne festen Arbeitsort, die sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Treffpunkt einfinden mussten, um gemeinsam mit einem Firmenfahrzeug zum Einsatzort zu fahren. Der EuGH qualifizierte diese Fahrzeit als Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG. Soweit der Arbeitnehmende verpflichtet ist, sich zu einem vorgegebenen Zeitpunkt an einem bestimmten Ort einzufinden und während der Fahrt den Weisungen des Ar...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
Personalmagazin 6/2026

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Schlagworte zum Thema:  Dienstreise, Arbeitszeit, Vergütung