Künstliche Intelligenz und Mitbestimmung

Künstliche Intelligenz bietet Unternehmen enorme Chancen, Prozesse zu optimieren. Gleichzeitig betrifft die Einführung und Nutzung generativer KI-Systeme oft sensible Themen wie Leistungsbewertung, Verhaltens­kontrolle oder Datenschutz. Eine frühzeitige und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebs­rat ist wichtig, damit der Spagat zwischen technologischer Innovation und betrieblicher Mitbestimmung gelingt.

In unserer heutigen Welt entsteht das Gefühl, dass alles und überall den "Stempel" KI (Künstliche Intelligenz) aufgedrückt bekommt. Egal ob es beispielsweise um den Verkehrsfunk im Radio geht, der "KI unterstützt" ist, oder ob es um die Übersetzungs-App zum Gebrauch im Urlaub geht. Der "Stempel KI" vermittelt den Eindruck von Innovation und modernem Zeitgeist. Doch neben enormen Chancen und Möglichkeiten bietet der Einsatz von KI-Tools im privaten Umfeld teilweise auch (noch) wenig Nutzen oder unabsehbare Risiken. Nicht anders sieht es im Berufsleben aus: 

Die Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Arbeitswelt mit rasanter Geschwindigkeit. Ob beim Screening von Bewerbungen, der Personaleinsatzplanung oder der Analyse von Mitarbeiterdaten. KI-Systeme unterstützen Personalabteilungen bereits heute in vielen Bereichen. Doch mit den neuen Möglichkeiten gehen auch rechtliche Fragen einher: Wie weit darf KI im Betrieb eingesetzt werden? Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat? Und ...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
Personalmagazin 3/2026

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