Ghosting im Bewerbungsprozess

Der Begriff "Ghosting" ist von Dating-Plattformen bekannt und beschreibt das Verhalten eines Menschen, der plötzlich "abtaucht" und weitere Kontakt­versuche ignoriert. Agieren Arbeitgeber ähnlich und lassen im Bewerbungsprozess nichts mehr von sich hören, kommt das bei Bewerben­den viel schlechter an als eine Absage. Das zeigt sich auch deutlich bei den Arbeit­geberbewertungen. 

Die Absage ist die ungeliebte Kehrseite der erfolgreichen Besetzung. Das ist kein Wunder, denn der Kandidatin oder dem Kandidaten zuzusagen, ist die angenehmere Aufgabe. Das fühlt sich nach dem Auswahlprozess wie der Sprung aufs Siegertreppchen an. Verglichen damit erscheint die Absage wie der lästige Gang zur Dopingprobe. Deshalb verwundert es nicht, dass offensichtlich viele Personalverantwortliche davor zurückscheuen, eine Absage auszusprechen. 

Diese Praxis offenbart sich ausgerechnet auf Portalen, auf denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber bewerten. Wer aber als Bewerber vergeblich auf Rückmeldung wartet, empfindet das schlimmer als die Absage selbst. Das ergab eine aktuelle Untersuchung. Recruiter und Personaler sollten sie kennen.

Realitätsnaher Einblick

Wie wichtig Online-Bewertungen geworden sind, zeigt das alltägliche Konsumentenverhalten: Spätestens wenn bei der Wahl des neuen Fernsehgeräts weder Preis noch technische Features zu einer Entscheidung führen, wa...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
PM 02 2021

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Schlagworte zum Thema:  Recruiting, Bewerbermanagement, Employer Branding