Rz. 38

Am 19.7.2013 ist die reformierte EU-Bilanzrichtlinie in Kraft getreten.[1] Dadurch können die Mitgliedsstaaten u. a. die Schwellenwerte zur Einstufung eines Unternehmens als kleine Gesellschaft um etwa 20 % gegenüber dem bisherigen Wert erhöhen, um mehr Unternehmen die für kleine Unternehmen geltenden Erleichterungen bei der Aufstellung und Offenlegung von Abschlüssen zu gewähren. Bundestag und Bundesrat haben am 18.6.2015 bzw. 10.7.2015 das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) verabschiedet, mit dem die Europäische Bilanzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Das Gesetz sieht insbesondere Erleichterungen für Kleine Kapitalgesellschaften und Genossenschaften vor, z. B. indem die Schwellenwerte erhöht werden, bis zu deren Erreichen eine Gesellschaft/Genossenschaft als "klein" i. S. d. Größenkriterien des HGB gilt, und die Mindestangaben im Anhang zum Jahresabschluss für kleine Kapitalgesellschaften reduziert werden. Die Neuregelungen sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 beginnen.

[1] Richtlinie 2013/34/EU v. 26.6.2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen, ABl.EU Nr. L 182/19 v. 29.6.2013, vgl. dazu Scheffler, AG-Report 2013, R228, R229.

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