Die Beschäftigungsabweichung ist für kurzfristige Belange unerheblich. Mittel- bis langfristig kann sie ein Indikator für die Ausnutzung der vorhandenen Kapazität in der Kostenstelle sein, der ungenutzte Mitarbeiter- bzw. Maschinenkapazitäten transparent macht und somit die Dringlichkeit der Anpassung der Kapazität an die Beschäftigung aufzeigt. Dies gilt insbesondere bei "Kapazitätsplanung", d. h., die Planbeschäftigung wird an die Kapazitätsgrenze gesetzt. Dann ist die Beschäftigungsabweichung gleich hoch wie die Leerkosten. Bei Engpassplanung, d. h., die Planbeschäftigung ist kleiner als die Kapazität der Kostenstelle, gilt dieser Zusammenhang nicht, da die Beschäftigungsabweichung in diesem Fall auch kleiner als null werden kann, während die Nutzkosten die Fixkosten niemals übersteigen.

In der Grenzplankostenrechnung werden Fixkosten außer Betracht gelassen. Daher kann die Beschäftigungsabweichung im bisher beschriebenen Sinn nicht entstehen. Hier gibt es die so genannte "echte" Beschäftigungsabweichung. "Echte" Beschäftigungsabweichungen werden durch die Änderung der Beschäftigung verursacht. Sie fallen typischerweise nicht in den Verantwortungsbereich des Kostenstellenverantwortlichen. Die Beschäftigung ist insbesondere im Produktionsbereich praktisch ausschließlich fremdbestimmt. Ziel im Produktionsbereich ist es, die aufgrund der Marktnachfrage vorgegebenen Mengen an Produkten innerhalb des betreffenden Zeitraums zu möglichst geringen Kosten herzustellen.

 
Praxis-Beispiel

Beschäftigungsabweichung

Die Planbezugsgröße einer Kostenstelle beträgt bei 100%iger Kapazitätsausnutzung 6.000 Maschinenstunden und die entsprechenden Plankosten belaufen sich auf 24.000 EUR, die sich aus 6.000 EUR fixen Kosten und 18.000 EUR proportionalen Kosten zusammensetzen.

Der Plankostenverrechnungssatz, d. h. der Plankostenbetrag je Maschinenstunde, ergibt sich durch Division der Plankosten durch die Planbezugsgröße:

 
24.000 EUR = 4 EUR/Std.
6.000 Std.

Die tatsächliche Istproduktion der Abrechnungsperiode beträgt allerdings 4.200 Maschinenstunden (bei angefallenen Istkosten[1] von 19.200 EUR). Die verrechneten Plankosten (= Plankosten der Istbeschäftigung) betragen dann:

4.200 Std. × 4 EUR = 16.800 EUR.

Für die Ermittlung der Beschäftigungsabweichung mit dem Ziel einer detaillierten Abweichungsanalyse ist es notwendig, die für die Istbeschäftigung entsprechenden Sollkosten zu ermitteln:

 
6.000 + 18.000 x 4.200 = 18.600 EUR
6.000

Die Beschäftigungsabweichung wird nun als Differenz zwischen den Sollkosten und den verrechneten Plankosten ermittelt:

 
Sollkosten   18.600  
verrechnete Plankosten: 16.800  
Beschäftigungsabweichung   1.800  

Aus der, im Vergleich zur geplanten, geringeren Istbeschäftigung resultiert eine Fixkosten-Unterdeckung, d. h., es werden um 1.800 EUR zu wenig an fixen Kosten kalkulatorisch verrechnet.

Abbildung 3 stellt die Ermittlung dieser Beschäftigungsabweichung grafisch dar:

Abb. 3: Beschäftigungsabweichung (Beispiel)

[1] Die Höhe der Istkosten ist für die Ermittlung der Beschäftigungsabweichung nicht relevant.

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