Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung in die Vereinigten Staaten entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Rentenversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in den USA muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich ist im Voraus eine zeitliche Begrenzung der Dauer dieser Beschäftigung notwendig. Sollte eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, liegt keine Ausstrahlung vor. In einem solchen Fall gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften über die Sozialversicherung.

 
Achtung

Doppelversicherungen nicht möglich

Mit den USA besteht kein Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie der Arbeitslosenförderung. Allerdings wurde im deutsch-amerikanischen Abkommen Folgendes festgelegt: Sobald für eine in den USA beschäftigte Person die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Rentenversicherung weitergelten, werden auch nur die deutschen Rechtsvorschriften in Bezug auf die Krankenversicherung angewendet. Im Bereich der Pflege- und Unfallversicherung sowie im Bereich der Arbeitsförderung kann es zu einer Doppelversicherung kommen.

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