In der Unfallversicherung sind alle Beschäftigten[1] kraft Gesetzes versichert,[2] darüber hinaus noch zahlreiche andere Personengruppen wie z. B.
- Lernende bei der beruflichen Aus- und Fortbildung,
- Unternehmer in der Landwirtschaft und deren Ehegatten/Lebenspartner,
- ehrenamtlich Tätige, die für Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Verbände und Arbeitsgemeinschaften oder für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen oder für privatrechtliche Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen tätig sind,
- Schüler, Studenten, Kinder in Kindergärten und beim Besuch aller Tageseinrichtungen für Kinder (Kinderkrippen, -horte, Tagesmütter),
- Kinder während der Teilnahme an Sprachförderkursen,
- Helfer in Unglücksfällen, Blut- und Organspender,
- Teilnehmer an satzungsgemäßen Veranstaltungen der Nachwuchsförderung in Unternehmen zur Hilfeleistung und im Zivilschutz,
- Personen, die eine einer Straftat verdächtige Person verfolgen oder festnehmen bzw. sich zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen einsetzen,
- Pflegepersonen – auch bei nicht erwerbsmäßiger Pflege – sofern die Pflegebedürftigen bestimmte Voraussetzungen erfüllen,
- Personen, bei denen der Gesetzgeber im Rahmen des § 2 Abs. 2 SGB VII die Wertung getroffen hat, dass auch sie – obwohl nicht Beschäftigte – unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen sollen, sowie
- Personen in sog. "Ein-Euro-Jobs", obwohl es sich hier weder arbeitsrechtlich noch sozialversicherungsrechtlich um echte Beschäftigungsverhältnisse handelt.
Auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber)[3] sind gesetzlich unfallversichert.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen